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Das Leistungsangebot unseres Ing.-Büros

 aus Duisburg - Nordrhein-Westfalen (NRW)
Arbeitssicherheit für Handel, Gewerbe und Dienstleistung.

 

Mit unserer Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieur), als überbetrieblicher Dienst, erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Verpflichtungen. Bei unserer Arbeit möchten wir uns nicht nur auf die Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (BGV A2) beschränken. Vielmehr werden wir auf die betrieblichen Gegebenheiten eingehen und dabei die wirtschaftlichen Interessen und die natürlichen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter nach gesunden Arbeitsverhältnissen in Einklang bringen.

      Arbeitssicherheit
  • Stellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (ASiG)

  • Beratung und Betreuung in allen Belangen der Arbeitssicherheit

  • Gefährdungs- und Belastungsbeurteilung nach § 6 Arbeitsschutzgesetz

  • Erstellen von Flucht-, Rettungs- und Notfallplänen

  • Sicherheitskennzeichnung nach BGV A 8

  • Unterweisung der Führungskräfte und Mitarbeiter

  • Koordinator/Betreuer für die Sicherheitszertifizierungen SCC / SCP, OHSAS oder andere.

  • Erstellung von Sicherheitshandbüchern

  • Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan)

  • Unterlagen für spätere Arbeiten nach RAB 32

  • Koordination für Sicherheit und Gesundheitsschutz: Stellung eines SiGeKo auf Baustellen nach RAB 30

  • Ausbildung zum Gabelstapelstaplerfahrer

       Gesundheitsschutz

  • arbeitsmedizinische Betreuung nach dem ASiG und der BGV A2

       Gefährdungsanalysen

  • Ermittlung von Gefährdungen (Ist-Zustand)

  • Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnamen (Soll-Zustand)

  • Erstellung der erforderlichen Dokumentation

  • Erstellung von Betriebsanweisungen

  • Erstellung von Gefahrstoffverzeichnisse (GefStoffV)

       Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz

  • Kommunikation mit staatlichen Stellen

  • Kostenvergleich bei externen Diensten

  • Vermittler zwischen Unternehmensleitung und Behörden

       Beratende Tätigkeiten

  • bei der Planung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen

  • bei der Auswahl und dem Einsatz von Körperschutzmittel (PSA)

  • bei der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie

  • Aufbau eines Sicherheitsmanagementsystems
     

Höchste Priorität hat natürlich immer der Erfolg des Unternehmens. Arbeitssicherheit darf kein Hemmschuh für das Unternehmen werden, sondern muss aktiv in den Firmenablauf eingebunden werden. 

Fordern Sie ein kostenloses Angebot an.

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